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Abfallentsorgung

 

Beratung

  • Abfuhrunternehmen, Fa. Lobbe Entsorgungs GmbH, Bestwig, Telefon: 0800-2228555

  • Fragen zu den gelben Säcken, DSD-Hotline Telefon: 0800-7872868

  • Umladestation Geismar, Telefon: 06451-743746

  • Abfallberatung Landkreis, Telefon: 06451-743746 oder auf der Homepage des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Landkreises

  • Bauschutt Kleinmengen, Städtischer Bauhof, Telefon: 06458-883 oder 0172-5670853

 

Sperrmüll

  • Sperrmüll Anmeldung bei Frau Jakob

  • Direktabgabe in Geismar (mit Personalausweis), Bezahlung direkt vor Ort

  • Abfuhrkosten durch Abholung Fa. Lobbe Entsorgung GmbH: 30,00 € je 2,5 m³

  • Sie bekommen von Abfuhrunternehmen eine Terminkarte für die Abholung zugesandt, bitte erst frühestens 1 Woche vor Abholtermin den Sperrmüll rausstellen.

  • Online-Antrag der Sperrmüllanmeldung

 

Elektrogeräte

 

Alte Medikamente

Alte Medikamente können in der Apotheke Rosenthal, Lindenrain 3, abgegeben werden.

 

Altglas

  • Rosenthal: Im Altglascontainer am Parkplatz Sportgelände in der Aue

  • Roda: hinter der Festhalle in Roda

 

Altkleider

  • Rosenthal: Entsorgung durch Sammlungen oder im Container am Parkplatz Sportgelände in der Aue

  • Roda: hinter der Festhalle

 

Altreifenentsorgung

Für die Entsorgung von Altreifen wenden Sie sich bitte an einen hiesigen Reifenhändler oder nehmen Sie einen der beiden Termine wahr, die  im Abfallkalender vermerkt sind. In der Regel erfolgt die Abholung durch eine Fachfirma zweimal jährlich an der Sport- und Kulturhalle. 

Zur Preisliste Altreifenentsorgung 

 

Baum- und Strauchschnitt

Baum- und Strauchschnitte können in Rosenthal auf dem Schredderplatz an der Kläranlage (Bendorfer Weg) kostenpflichtig entsorgt werden. Eine kostenfreie Anlieferung ist auf der Umladestation des Landkreises in Geismar möglich.

 

Öffnungszeiten:

 

Ab 05.10.2024 wieder geöffnet

Freitags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr (telefonisch vorab einen Termin mit Herrn Lorenz vereinbaren, Telefon: 0152-57591571)

Samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Die Anlieferung eines PKW-Anhängers wird mit 10,00 € berechnet.

Die Bezahlung hat vorab bei der Stadtkasse Rosenthal zu erfolgen.

Bei der Anlieferung ist eine Quittung bei Herrn Lorenz vorzulegen.

 

Bauschutt-Kleinmengen

Keine Annahme mehr von Bauschutt und Baustellenabfall am städtischen Bauhof ab 01.08.2023

Ab dem 01.08.2023 wird am städtischen Bauhof kein Bauschutt und kein Baustellenabfall mehr angenommen.

Eine neue Ersatzbaustoffverordnung enthält neue abfallrechtliche Regelungen, die verschiedene neue Voraussetzungen erfordert. Diese zu erfüllenden Voraussetzungen sind sehr kostenintensiv und daher am städtischen Bauhof nicht umsetzbar, sodass die Annahme von Bauschutt und Baustellenabfall nicht mehr durchgeführt werden kann.

Der Bauschutt und Baustellenabfall kann weiterhin beispielsweise an der Abfalldeponie in Flechtdorf oder bei verschiedenen zugelassenen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter der Rubrik Abfallwirtschaft.

 

Batterie-Entsorgung

Ein Sammelbehälter für Klein-Batterien steht im Rathaus. Großbatterien können an den beiden Sondermülltagen (siehe Abfallentsorgungs-Kalender) abgegeben werden.

 

Grasschnitt

Entsorgung durch die grüne Tonne oder durch mulchen/kompostieren usw. auf den eigenen Flächen.

 

Metalle

Fahrräder, Badewannen, Autoteile und sonstige Metalle sind über die Schrotthandlungen zu entsorgen

 

Wiederverwertbare Möbel

Wiederverwertbare Möbel werden nach telefonischer Vereinbarung abgeholt. GFAB – Werkhof Korbach, Telefon 05631 61936

 

Sondermüll

2 x jährlich an der Sport- und Kulturhalle (siehe Abfallkalender)

 

Freitag, 08. März 2024 13:35-14:10 Uhr

Mittwoch, 25. September 2024 13:35-14:10 Uhr

 

Tote Tiere

  • Abholung durch Tierkörperverwertung

  • Tier-Abfall-Entsorgung

  • TBS Rievenich Telefon: 06508-91430

 

Öffnungszeiten Umladestation Geismar

 

Zu den Öffnungszeiten der Umladestation kommen Sie über folgenden Link, der Sie auf die Seite der Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg weiterleitet: Abfallentsorgung Landkreis

 

Bei Sperrmüllanlieferungen (eigene Anfuhr) in üblichen Haushaltsmengen bitte Personalausweis mitführen.

 

Abfallsatzung der Stadt Rosenthal

Müllsäcke

§ 8 Abfallgefäße, Absatz 6
„Müllsäcke können ausnahmsweise anstelle von oder zusätzlich zu Abfallgefäßen zugelassen werden, wenn auf einem anschlußpflichtigen Grundstück nur vorübergehend geringe Abfallmengen anfallen oder wenn vorübergehend zusätzlich Abfallmengen anfallen, die in den Abfallgefäßen nicht untergebracht werden können. Die Müllsäcke sind bei der Stadtverwaltung Rosenthal zu beziehen.“ (zur Zeit 2,00 € je Sack)

 

Zusätzliche Restmülltonnen

§ 8 Abfallgefäße, Absatz 11
„Auf Antrag kann der Magistrat für Grundstücke mit einem Kleinkind (bis max. 3 Jahre) oder einer pflegebedürftigen Person auf Nachweis ein weiteres Restmüllgefäß zur Verfügung stellen.“ (Gebühr: 36 €/Jahr + 7 € Mietgebühr/Jahr)

Anmeldung bei Frau Jakob, Telefon 06458 5095-14

 

Bei Kleinkindern:

  • Angabe mit Namen und Geburtsdatum des Kindes

 

Bei pflegebedürftigen Personen:
Name der pflegbedürftigen Person. Als eine pflegebedürftige Person wird festgelegt, dass zu deren Versorgung ständig Windeln und Verbandsmaterial benötigt werden. Die Stadt wird ermächtigt, diese Angaben zu überprüfen. Veränderungen der o. g. Verhältnisse müssen der Stadtverwaltung gemeldet werden.

 

Befreiung der Biomülltonne

§11 Abfallsatzung, Absatz 2

"Von dem Zwang, auf dem anschlußpflichtigen Grundstück ein Gefäß zur Aufnahme

kompostierbarer Abfälle (Bio-Gefäß) aufzustellen, kann der Magistrat eine Ausnahme zulassen, wenn der Anschlußpflichtige nachweist und schriftlich bestätigt, daß ausnahmslos alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle ordnungsgemäß und schadlos selbst verwertet werden und wenn für die Ausbringung des Produkts eine eigene gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche von 25 m² je Grundstücksbewohner nachgewiesen wird. Die Ausnahme wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zugelassen."