Keine Annahme mehr von Bauschutt und Baustellenabfall am städtischen Bauhof ab dem 01.08.2023
Keine Annahme mehr von Bauschutt und Baustellenabfall am städtischen Bauhof ab 01.08.2023
Ab dem 01.08.2023 wird am städtischen Bauhof kein Bauschutt und kein Baustellenabfall mehr angenommen.
Eine neue Ersatzbaustoffverordnung enthält neue abfallrechtliche Regelungen, die verschiedene neue Voraussetzungen erfordert. Diese zu erfüllenden Voraussetzungen sind sehr kostenintensiv und daher am städtischen Bauhof nicht umsetzbar, sodass die Annahme von Bauschutt und Baustellenabfall nicht mehr durchgeführt werden kann.
Der Bauschutt und Baustellenabfall kann weiterhin beispielsweise an der Abfalldeponie in Flechtdorf oder bei verschiedenen zugelassenen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter der Rubrik Abfallwirtschaft.
Bild zur Meldung: Rathaus