Vorübergehendes Gaststättengewerbe
Allgemeine Informationen
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde unter Verwendung eines Vordrucks (siehe unten liegendes Formular) anzuzeigen.
Gebühren
25,00 € pro Antrag
Ansprechpartner
OrdnungsamtHerr Ingo Stotz
Rathaus 1, Zimmer 2
Am Rathaus 2
35119 Rosenthal
06458 5095-13