Wildschäden
Allgemeine Informationen
Eine Wildschadensanmeldung muss schriftlich mit Vordruck erfolgen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein (geschätzter Schaden lt. Landwirt, Anmelder). Beachten Sie bitte auch die „Hinweise – Regelungen zur Kostenabrechnung“.
Notwendige Unterlagen
Vordruck zur Schadensanmeldung
Hinweise zur Kostenregelung
Ansprechpartner
OrdnungsamtFormulare
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