Maßnahmenplan für das Vogelschutzgebiet (VSG) 5018-401 „Burgwald“
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat V 53.3 Gießen, den 15.11.2023
Für die Flächen des Vogelschutzgebietes „Burgwald" liegt der Maßnahmenplan nach § 31 Abs. 6 des Hessischen Naturschutzgesetzes vor.
Das 14971 ha große Vogelschutzgebiet „Burgwald"
ist eines von 639 Natura 2000-Gebieten, die das Land Hessen an die EU gemeldet hat. Für dieses Gebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura 2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.
Der Maßnahmenplan soll durch ordnungsgemäße Forstwirtschaft, Umsetzung der Naturschutzleitlinie Hessen-Forst im Staatswald, freiwillige Maßnahmen und durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.
Der Plan wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Natureg Viewer (https://natureg.hessen.de/nnapapps/resources/apps/natureg/index.html?lan g=de) des Landes Hessen veröffentlicht und ist somit für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar.
Einblick in die Maßnahmenplanung für das Vogelschutzgebiet „Burgwald" und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt das Forstamt Burgwald, Frau Holzberg, Tel. +496451720838
Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Gießen, Herr Wilhelmi, Tel. 0641/303-5583, zur Verfügung.
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